Elektronisches Patientendossier (EPD)
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein Projekt von Bund und Kantonen. Es spielt eine zentrale Rolle bei der Einrichtung der elektronischen Gesundheitsdienste (eHealth) in der Schweiz. Das EPD ist ein virtuelles Gesundheitsdossier und gehört Ihnen als Patientin oder Patient. Es ist jedoch kein Ersatz für Ihre Krankengeschichte auf Papier oder in elektronischer Form. Diese muss jede Gesundheitsfachkraft nach wie vor gesetzlich führen und aufbewahren.
Mit dem EPD können Sie bestimmten Gesundheitsfachkräften erlauben, Daten, die für Ihre Behandlung wichtig sind, zu hinterlegen und einzusehen. Damit lassen sich Informationen – auch in Notfallsituationen – besser weitergeben und austauschen. Dies hilft, das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten.
Jede Person, die in der Schweiz wohnt und versichert ist, kann freiwillig und kostenlos ein EPD eröffnen. Die Einwilligung für das EPD kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden.
Als Patientin oder Patient des HFR bringt Ihnen ein EPD folgende Vorteile:
- Das HFR speichert Dokumente, die sich auf Ihre Behandlung bei uns beziehen (Austrittsbericht nach einem Spitalaufenthalt, Operationsbericht), automatisch in Ihrem EPD, ausser Sie lehnen dies ausdrücklich ab.
- Wenn wir Dokumente zu einem bestimmten Spitalaufenthalt nicht in Ihrem EPD speichern sollen, teilen Sie uns dies gleich beim Spitaleintritt mit (in der Patientenaufnahme oder am Empfang der Notaufnahme).
- Sie können die in Ihrem EPD gespeicherten Daten jederzeit einsehen. Ausserdem können Sie diese Daten allen Personen, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, zur Verfügung stellen.
- Sie können Ihrem behandelnden Arzt oder einer anderen Gesundheitsfachkraft oder einer Vertrauensperson aus Ihrem Umfeld erlauben, die Dokumente in Ihrem EPD einzusehen.
- Sie können eigene Dokumente, die für Sie wichtig sind (Patientenverfügung, Organspendeausweis usw.), in Ihrem EPD speichern und allen Personen, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, zur Verfügung stellen.
Um ein EPD zu eröffnen, müssen Sie sich bei einem zertifizierten EPD-Anbieter anmelden.
Am Schalter erhalten Sie Unterstützung.
Die Eröffnung Ihres EPD ist online oder mit Unterstützung möglich. Melden Sie sich jetzt an, um einen Termin zur gemeinsamen Eröffnung vor Ort zu vereinbaren.
HFR Freiburg – Kantonsspital
Der EPD-Schalter in der Eingangshalle ist mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Die gemeinsame Eröffnung des EPD ist an anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.
Sie müssen die Eröffnung bei einer autorisierten Plattform beantragen. In den Kantonen Freiburg, Genf, Wallis, Waadt und Jura können Sie dies über die Plattform CARA tun.
Eine aktuelle Übersicht der zertifizierten EPD-Anbieter finden Sie auf der offiziellen Informationsplattform zum EPD von eHealth Suisse, Bund und Kantonen: EPD-Anbieter | patientendossier.ch.
Jede urteilsfähige voll- oder minderjährige Person darf ein EPD eröffnen und führen.
Um ein EPD zu eröffnen, benötigen Sie einen gültigen Ausweis und eine AHV-Nummer.
So gehen Sie vor:
1. Lassen Sie sich eine sichere und zertifizierte elektronische Identität erstellen. Der Kanton Freiburg stellt seinen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos ein SwissID-Konto zur Verfügung. Wie Sie ein SwissID-Konto erhalten und ein EPD eröffnen, erfahren Sie auf der Website des Staates Freiburg (Elektronisches Patientendossier (EPD) | Staat Freiburg).
2. Lesen Sie die Informationen und Bedingungen zur Nutzung des EPD. Füllen Sie danach die Einverständniserklärung aus, um bei CARA oder einem anderen zertifizierten Anbieter ein EPD zu eröffnen.
3. Verknüpfen Sie Ihre elektronische Identität (Schritt 1) mit Ihrem EPD (Schritt 2). Bei CARA können Sie dafür die vorläufige elektronische Identität verwenden und die Anweisungen befolgen, die Sie ein paar Tage nach Ihrer Anmeldung per Post erhalten.
Wenn Sie Ihr EPD öffnen, bezeichnen Sie im Menü „Zu den Dokumenten“ das HFR als autorisierte Institution.
Sie können die Vertraulichkeitsstufe für jedes im EPD abgelegte Dokument selbst festlegen:
- Normal: Diese Dokumente können von allen Gesundheitsfachkräften, denen Sie Zugriff gewährt haben, eingesehen werden.
- Eingeschränkt: Diese für Sie sensiblen Dokumente können nur von bestimmten Gesundheitsfachkräften Ihrer Wahl eingesehen werden.
- Geheime: Diese Dokumente können nur von Ihnen eingesehen werden.
Wenn Sie nichts anderes angeben, erhalten alle neuen Dokumente, die in Ihrem EPD abgelegt werden, automatisch die Vertraulichkeitsstufe „Normal“.
Geben Sie ausserdem an, bis wann die Zugriffsrechte für das HFR gelten.
Derzeit speichert das HFR nach Ihrem Spitalaufenthalt den Austrittsbericht und einen allfälligen Operationsbericht in Ihrem EPD, sofern Sie dies nicht ausdrücklich abgelehnt haben.
Beim Spitaleintritt können Sie der Patientenaufnahme mitteilen, welche Dokumente zu Ihrem Spitalaufenthalt in Ihrem EPD als vertraulich abzulegen sind.
Doch. Wenn wir Ihren Austrittsbericht nicht an Ihren behandelnden Arzt senden sollen, müssen Sie dies unseren Ärztinnen und Ärzten ausdrücklich mitteilen. Andernfalls leiten wir am Austrittstag einen zusammenfassenden Bericht an Ihren behandelnden Arzt weiter. Bei einer Verlegung senden wir den Bericht an die entsprechende Pflegeeinrichtung. In den Tagen nach dem Austritt oder der Verlegung folgt zudem ein ausführlicher Bericht, um eine nahtlose medizinische Versorgung zu gewährleisten.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Ärztin oder des Arztes, die oder der für Ihren Aufenthalt im HFR verantwortlich war. Diese Ärztin oder dieser Arzt hat in der Regel auch Ihren Austrittsbericht unterzeichnet.
Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit bleibt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt Ihr erster Ansprechpartner.
Zertifizierte EPD-Anbieter bieten in der Regel Supportleistungen an. Der Support von CARA beantwortet Fragen telefonisch unter 021 566 84 51. Sie können Ihre Anfrage auch über ein Online-Formular einreichen. Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie auch bei Patientenorganisationen oder Gesundheitsligen.
Bei Fragen zur Einrichtung eines SwissID-Kontos hilft die Website des Staates Freiburg weiter: Elektronisches Patientendossier (EPD) | Staat Freiburg