Reklassifizierung des Aufenthaltsstatus

Ist die akute Phase Ihrer Erkrankung überstanden und hat sich Ihr Gesundheitszustand stabilisiert, wird Ihre Behandlung innerhalb der Abteilung Innere Medizin gegebenenfalls angepasst. Diese Anpassung wird als Reklassifizierung des Aufenthaltsstatus bezeichnet.

Eine Reklassifizierung bedeutet, dass:

  • die akute Phase, die eine intensive stationäre Überwachung erfordert, abgeschlossen ist;
  • Ihr Gesundheitszustand stabil ist;
  • Sie bei uns auf die nächste Phase Ihrer Behandlung warten (Rehabilitation, Kurzzeitaufenthalt, Verlegung in ein Pflegeheim oder eine andere geeignete Einrichtung).

Ihre medizinische Betreuung erfolgt weiterhin bedarfsgerecht, die Leistungen werden in der gewohnten Qualität erbracht.

Administrative Auswirkungen:

  • Die Reklassifizierung wirkt sich auch auf die administrativen Belange Ihres Spitalaufenthalts aus.
  • Der Spitalkostenbeitrag (Kosten für die Mahlzeiten, die Bettwäsche usw.) oder altersheimähnliche Pflegekosten werden vom HFR in Form von Tagespauschalen verrechnet und gehen zu Lasten der Patientinnen und Patienten.
  • Je nach Situation kann der Versicherung ein RAI in Rechnung gestellt werden. Dabei handelt es sich um ein standardisiertes System, das in den Pflegeheimen verwendet wird, um die Bedürfnisse, die Fähigkeiten und den Gesundheitszustand der Bewohnerinnen und Bewohner zu beurteilen.
  • Eine Reklassifizierung kann, gemäss den geltenden TARDOC-Tarifregeln, Auswirkungen auf die Rechnungsstellung ambulanter Leistungen haben.


Eine Reklassifizierung erfolgt im Rahmen der Vorgaben des Schweizerischen Gesundheitssystems.

Die Tarifanwendung erfolgt nach den institutionellen Richtlinien des HFR.

Auskunft:

  • Bei medizinischen Fragen ist das medizinisch-pflegerische Team gerne für Sie da.
  • Wenden Sie sich bei administrativen Fragen oder Fragen zur Abrechnung gerne an die Abteilung Fakturierung des HFR.
Abteilung Fakturierung des HFR

+41 26 306 04 83

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