Gute Nachricht für Freiburger Patientinnen: Behandlung von komplexen gynäkologischen Tumoren weiterhin möglich

Die nationale Liste der Spitäler, die ab 1. Januar 2026 im Bereich der hochspezialisierten Medizin chirurgische Eingriffe an komplexen gynäkologischen Tumoren durchführen dürfen, wurde Anfang 2025 veröffentlicht. Das freiburger spital (HFR) wird darin nicht aufgelistet, da sich das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) auf Statistiken aus den Jahren 2017 bis 2020 gestützt hat. Der Beschluss trägt damit der Entwicklung der am HFR durchgeführten spezialisierten Behandlungen der letzten Jahre nicht Rechnung. Deshalb wurde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eine Beschwerde mit aufschiebender Wirkung eingereicht. Die Behandlung komplexer Tumore kann somit während der gesamten Dauer des laufenden Verfahrens fortgesetzt werden.
Seit der Ankunft von Dr. med. Benedetta Guani im Jahr 2021, die als Leitende Ärztin tätig ist und über einen Facharzttitel in gynäkologischer Onkologie verfügt, konnte die Behandlung von Patientinnen am HFR weiter ausgebaut werden. Das HFR verfügt inzwischen über eine qualitativ hochstehende Versorgung, die die internationalen Standards im Bereich der gynäkologischen Onkologie erfüllt. Benedetta Guani ist zudem in der Forschung tätig und aktives Mitglied der European Society of Gynaecological Oncology (ESGO).
Unter diesen Gesichtspunkten hat das HFR beim BVGer eine Beschwerde gegen den besagten Beschluss eingereicht. Das BVGer hat nun vor Kurzem die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gutgeheissen. Das HFR ist somit während der gesamten Dauer des laufenden Verfahrens weiterhin dazu berechtigt, die von den Krankenkassen (KVG) übernommenen Leistungen auf der Grundlage des kantonalen Auftrags zu erbringen.
Das wiederum bedeutet, dass die Behandlung von Patientinnen mit komplexen gynäkologischen Tumoren (Ovarial-, Peritoneal- und Tubenkarzinome, Karzinome der Vulva, der Vagina sowie Zervixkarzinome) am HFR auch nach dem 1. Januar 2026 fortgesetzt wird. Auch behandelt werden selbstverständlich Uteruskarzinome und Sarkome, die nicht unter die HSM fallen. Das ist eine gute Nachricht: Der Beschluss stellt einerseits die spezialisierte Behandlung von bereits am HFR behandelten Patientinnen sicher, ermöglicht aber gleichzeitig auch, dass eine umfassende und qualitativ hochwertige Versorgung in der Region nach wie vor gewährleistet werden kann.