Abteilung Neurologie: vorübergehend eingeschränkte ambulante Leistungen

Kategorie : Zuweiser
Authored by Abteilung Kommunikation
Montag 1 Juni 2026
NL 0626

Die Abteilung für Neurologie wird weiterhin alle eingehenden Anfragen prüfen, kann aber eine ambulante Betreuung für neue Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen nicht gewährleisten. Dies gilt auch für vorgängig am HFR hospitalisierte Patientinnen und Patienten.

Die Abteilung für Neurologie des HFR ist für die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Schlaganfällen in einer akkreditierten Stroke Unit zuständig und bietet gleichzeitig fachärztliche Unterstützung für die verschiedenen Abteilungen des HFR (Konsilia) und ambulante Sprechstunden in den verschiedenen Bereichen der Neurologie an.

Aufgrund des seit mehreren Monaten reduzierten Personalbestands sowie eines Mangels an niedergelassenen Neurologinnen und Neurologen im Kanton betragen die Wartezeiten für die ambulante Versorgung neuer Patientinnen und Patienten derzeit 6 bis 8 Monate. Während die Abteilung bestrebt ist, das Niveau und die Qualität der Versorgung der stationären sowie der bereits ambulant betreuten Patientinnen und Patienten aufrechtzuerhalten, stellt die aktuelle Situation eine grosse Herausforderung dar, umso mehr als die Chefärztin Dr. med. Andrea Humm das HFR im September 2026 verlassen wird.

In dieser aussergewöhnlichen Situation wird die Abteilung für Neurologie weiterhin alle eingehenden Anfragen prüfen, kann aber eine ambulante Betreuung für neue Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen nicht gewährleisten. Dies gilt auch für vorgängig am HFR hospitalisierte Patientinnen und Patienten.

Einmalige ambulante Konsultationen ohne anschliessende Weiterbetreuung können jedoch im Einzelfall als Orientierungshilfe im Rahmen der Poliklinik gewährleistet werden. Zusatzuntersuchungen wie ENMG, neuromuskuläre oder zerebrovaskuläre Ultraschalluntersuchungen können nur noch sehr eingeschränkt durchgeführt werden. Diese Massnahmen treten am 1. Juni 2026 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2026, wobei regelmässig eine Neubeurteilung der Situation vorgenommen wird.

Die niedergelassenen Neurologinnen und Neurologen aus dem Kanton Freiburg und den angrenzenden Kantonen werden kontaktiert, um sie aktiv um Unterstützung bei der vorübergehenden Betreuung zusätzlicher Patientinnen und Patienten zu bitten.

Die Abteilung für Neurologie bedauert die mit diesen Massnahmen verbundenen Schwierigkeiten ausserordentlich. Das kompetente und motivierte Team der Neurologie, unterstützt von den Direktionen der medizinischen Departemente und der Generaldirektion, setzt alles daran, schnelle und nachhaltige Lösungen zu finden, um so rasch wie möglich wieder einen normalen Betrieb zu gewährleisten.