Ein wirksames und gerechteres Parkplatzreglement
Die Direktion des freiburger spitals (HFR) hat gestern Vertreterinnen und Vertreter des Freiburger Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD Freiburg) empfangen. Diese haben eine Petition eingereicht, in der eine Senkung der Parkgebühren für die Mitarbeitenden gefordert wird. Die Direktion des HFR nimmt die Petition zur Kenntnis, betont jedoch, dass das von der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) genehmigte und im März 2026 in Kraft getretene Parkplatzreglement wesentlich gerechter ist als die bisherige Regelung und sich bereits bewährt hat.
Das im März 2026 eingeführte neue System sieht vor, dass die Parkplätze anhand verschiedener Kriterien zugeteilt werden. Das wichtigste Kriterium ist dabei der zeitliche Unterschied zwischen der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und jener mit dem Privatfahrzeug: Je grösser die Zeitdifferenz ausfällt, desto höher wird die Priorität bei der Parkplatzvergabe eingestuft. Zusätzlich fliesst die Tageszeit in die Bewertung ein, insbesondere ein Arbeitsbeginn in den frühen Morgenstunden oder ein Arbeitsende spät abends. Berücksichtigt wird auch, ob Mitarbeitende Kinder unter sieben Jahren haben. Alle Mitarbeitenden, die einen Parkplatz beantragen, werden anhand dieser Kriterien mithilfe einer spezialisierten Software einer von drei Prioritätsstufen zugeteilt: dauerhafter Parkplatz, Parkplatzreservation 21 Tage im Voraus oder Parkplatzreservation sieben Tage im Voraus. Aufgrund des 24-Stunden-Betriebs an sieben Tagen pro Woche stehen Mitarbeitenden mit Pikett- oder Bereitschaftsdienst Parkplätze zur Verfügung. Die Parkgebühr beträgt vier Franken pro Tag an Werktagen und zwei Franken pro Tag an Wochenenden und Feiertagen. Im Gegensatz zum bisherigen System werden ausschliesslich die Tage verrechnet, an denen der Parkplatz tatsächlich genutzt wird. Die Mitarbeitenden können ihren Parkplatz freigeben, wenn sie Ferien beziehen, krankheitsbedingt abwesend sind, eine Weiterbildung besuchen oder sich im Mutterschaftsurlaub befinden.
Mit dem neuen System sollte insbesondere für neue Mitarbeitende die zweijährige Wartefrist auf einen Parkplatz entfallen. Acht Monate nach der Einführung zeigen die Zahlen, dass dieses Ziel erreicht worden ist: In diesem Zeitraum konnten 1740 Mitarbeitende einen Parkplatz nutzen. Das sind 189 Personen mehr als mit der bisherigen Regelung. Dank des dynamischen Systems gehört die Warteliste heute der Vergangenheit an. Zudem bezahlen die Mitarbeitenden nur noch für die Tage, an denen sie ihren Parkplatz tatsächlich nutzen. Und während ihres Mutterschaftsurlaubs müssen Mitarbeiterinnen ihren Parkplatz nicht mehr bezahlen, um ihren Anspruch darauf zu behalten und nicht erneut auf die Warteliste gesetzt zu werden. Die Auswertung der in den ersten Betriebsmonaten verrechneten Beträge zeigt, dass 77,7 Prozent der Parkplatzberechtigten weniger als 50 Franken bezahlen. Das entspricht dem monatlichen Tarif des früheren Systems für Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von 51 bis 100 Prozent. Durchschnittlich zahlen nur gerade 4,8 Prozent der Mitarbeitenden monatlich mehr als 68 Franken. Das ist darauf zurückzuführen, dass sie ihren dauerhaften Parkplatz nicht freigeben oder aber über einen überdachten Parkplatz verfügen.
Angesichts dieser Bilanz erachtet die Direktion des HFR das eingeführte System als wirksam und gerechter. Auch den Spielraum, den es bei der Umsetzung des geltenden Staatsratsbeschlusses nutzt, hält sie für angemessen. Dieses Vorgehen wurde von der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) genehmigt. Die Direktion wird jedoch die Anwendung des Reglements für bestimmte Personalkategorien eingehend prüfen. Sie wird Anfang 2027 unter Berücksichtigung der laufenden Überarbeitung des Staatsratsbeschlusses zur Petition Stellung beziehen.