Eröffnung einer Abteilung für Gewaltmedizin am freiburger spital (HFR)
Am Montag, 5. Januar 2026 hat das HFR am Standort Freiburg eine eigene Abteilung für Gewaltmedizin eröffnet. Die Sprechstunden für Opfer von Gewalt sind kostenlos und vertraulich und richten sich an Personen ab 16 Jahren.
Seit dem 5. Januar 2026 können Personen ab 16 Jahren, die Opfer von physischer oder psychischer Gewalt geworden sind, in der Abteilung für Gewaltmedizin des HFR betreut werden. Die Sprechstunde bietet eine klinische Untersuchung mit Dokumentation der Verletzungen nach forensischen Standards (Erstellung von Bildmaterial und Feststellung von Schlägen oder Verletzungen), um das Opfer dabei zu unterstützen, seine Rechte vor Gericht geltend zu machen, sofern dies gewünscht wird. Die Abteilung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der es ermöglicht, die Situation in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Neben der psychischen Betreuung und Unterstützung erfolgt eine fachliche Einschätzung, um die verschiedenen Gewaltereignisse in einen Zusammenhang zu stellen. Darüber hinaus erhalten Betroffene Informationen über Partnerverbände und -einrichtungen im Kanton und werden zur weiteren Betreuung an diese verwiesen.
Termine können direkt unter der Nummer 026 306 13 10 vereinbart werden.
Die Abteilung ist von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Die Sprechstunden werden von speziell in interpersonaler Gewalt ausgebildetem Pflegepersonal durchgeführt und vom HFR medizinisch überwacht. Langfristig soll eine Partnerschaft mit einem universitären Zentrum für Rechtsmedizin aufgebaut werden.
Für dringliche Situationen, in denen eine umgehende medizinische Versorgung erforderlich ist oder der Schutz des Opfers sichergestellt werden muss, steht das bisherige Dispositiv zur Verfügung (Ambulanz, Polizei, Notaufnahme HFR oder Opferberatungsstellen).
Die Eröffnung der Abteilung für Gewaltmedizin erfolgt im Rahmen der Priorisierung des Kampfes gegen häusliche Gewalt durch den Freiburger Staatsrat. Sie ist Teil weiterer Massnahmen des Handlungskonzepts II des Staatsrats des Kantons Freiburg – Gewalt in Paarbeziehungen und ihre Auswirkungen auf die Familie. Zur Erinnerung: Der Staatsrat hat kürzlich trotz fehlendem Voranschlag 2026 die Bereitstellung finanzieller Mittel für diesen Bereich ab Jahresbeginn genehmigt.